Über die Suchfunktion können Sie einzelne Anlagen, Anlagen nach Kategorien und nach Branchen suchen.
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Die Datenbank enthält unter anderem die offiziellen, amtlichen AfA-Tabellen des Finanzministeriums in Deutschland. Diese stellen keine Vorschrift, aber eine Orientierung dar. Die Nutzungsdauern können und sollen auf die individuellen Gegebenheiten des einzelnen Unternehmens angepasst werden. Nutzungsdauern für eine Anlage aus der AfA-Tabelle einer Branche gelten vorrangig gegenüber der allgemeinen Tabelle („allgemein verwendbare Anlagegüter“).
Bei Schichtbetrieb sollen Abschläge vorgenommen werden, sofern nichts anderes angegeben wurde und dies in der Branche nicht üblich ist:
Des Weiteren soll die Nutzungsdauer gekürzt werden, wenn der Vermögensgegenstand verstärkt Witterungsverhältnissen, Wasser, Säuren, Dreck oder ähnlichem ausgesetzt ist, es sei denn, es ist branchenüblich.
Grunsätzlich können Nutzungsdauern auf Basis von Erfahrungswerten oder anderen Informationen angesetzt werden. Der Betriebsprüfer wird aber größere Abweichungen der Nutzungsdauern von den amtlichen AfA-Tabellen begründet haben wollen. Auch die Wirtschaftsprüfer orientieren sich im Zweifel an diesen Tabellen. Da diese Tabellen aber aus den 90er Jahren stammen und sich durch den zwischenzeitlichen technologischen Fortschritt Nutzungsdauern im Laufe der Zeit auch geändert haben können, teilen Sie uns aktuelle Erfahrungen zu Nutzungsdauern doch bitte gern mit. Gleiches auch bei Anlagegütern, die in den amtlichen AfA-Tabellen nicht enthalten sind oder bei alternativen Bezeichnungen einzelner Anlagen.