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Rechnungsabgrenzungsposten

Für Leistungen über einen Zeitraum, für welche die Zahlung zu einem anderen Zeitpunkt erfolgt, als die eigentliche Leistung, sind Rechnungsabgrenzungsposten (Abk.: RAP) zu bilden. Damit soll die Leistung in der Periode gezeigt werden, in der sie erbracht wird, beim Lieferanten als Umsatz, bei Kunden als Aufwand. Hierbei wird zwischen transitorischen und antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten unterschieden. Bei transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt die Zahlung vor der Leistung, bei antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt die Zahlung nach der Leistung. Die transitorischen RAP werden in einer eigenen Position in der Bilanz ausgewiesen, beim Lieferanten auf der Passiva als passiver Rechnungsabgrenzungsposten, bei Kunden auf der Aktiva als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Die antizipativen RAP werden beim Lieferanten als Forderung und beim Kunden als Verbindlichkeit ausgewiesen.

Oftmals wird dargestellt, dass die antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten in den sonstigen Forderungen bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten abgebildet werden. Dies trifft jedoch nur bei der Abgrenzung von Löhnen und Gehältern, Steuern, Zinsen und ähnlichem zu. Hierzu gehört auch die Aussage, dass diese Fälle die typischen Fälle seien. Bei den sonstigen Leistungen erfolgt die Abgrenzung jedoch in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Der Unterschied eines transitorischen RAP zu einer Anzahlung liegt in der Laufzeit. Eine Anzahlung wird für eine Lieferung zu einem Zeitpunkt, der Rechnungsabgrenzungsposten für eine Leistung über einen Zeitraum gebildet. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten werden über einen Zeitraum gebildet und zwar in der Periode, in der die Leistung erbracht wird, unabhängig davon, ob dafür eine Rechnung gestellt wurde oder nicht.