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Die Regeln der Buchführung

Wer sich mit Buchhaltern unterhält, wird feststellen, dass Buchhalter Regeln und Vorschriften lieben. Regeln und Vorschriften geben klare Strukturen, mit denen die Komplexität der Buchführung greifbar wird. Ein häufig benutzter Satz eines Buchhalters, wenn mal wieder jemand Fachfremdes kommt und darüber diskutieren will, ob man dies oder das nicht auch anders behandeln könnte, ist: „Nein, das muss so sein, das steht so im Gesetz!“ Meistens muss man dann aber sagen, nein, das steht so nicht im Gesetz, wenn überhaupt, steht das in einem Urteil des Bundesfinanzhofes oder in einer Richtlinie einer Finanzdirektion. Aber der typische Buchhalter mag keine Diskussion. Er will nicht über eine Sache reden, er will klare Anweisungen. Deshalb wird bspw. ein Buchhalter auch immer wieder klar stellen, dass die Buchhaltung die Abteilung und die Personen bezeichnet und Buchführung das Fachgebiet, denn Ordnung muss sein!

Jetzt ist es so, dass tatsächlich kaum etwas im Gesetz steht. Wer sich einmal die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) bspw. der deutschen Rechnungslegung in § 239 HGB oder § 252 HGB, der österreichischen Rechnungslegung in § 201 UGB oder der Schweizer Rechnungslegung in Art. 958c OR anschaut, wird wahrscheinlich enttäuscht sein, wie wenig da drin steht. Dagegen sind die GoB nach internationaler Rechnungslegung ja noch richtig ausführlich im Framework beschrieben. Noch schwieriger wird es, wenn man wissen will, wann und wie eigentlich eine Forderung, eine Verbindlichkeit oder ein Vermögensgegenstand verbucht werden muss. Da findet man meistens gar nichts. Allerdings gibt es viele Entscheidungen und Urteile bspw. des Bundesgerichtshofes in Deutschland, die für viele einzelne, schwammig formulierte Themen klare Aussagen treffen, zwar eigentlich für steuerliche Fragen, aber mit Wirkung auf die handelsrechtliche Rechnungslegung. Darüber hinaus gibt es viele Regeln die aus den Urteilen in der Wirtschaftswissenschaft abgeleitet wurden, bspw. welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Gegenstand in die Bilanz gehört und welchen Wert muss ich ansetzen. Dazu wurden zahlreiche Urteile seit Inkrafttreten des HGB im Jahr 1900 analysiert und in eine Struktur gebracht. In Österreich gilt ähnliches mit dem UGB seit 2007, bzw. deren Vorgänger dem HGB ab 1939. Diese Analyse und Strukturierung der Urteile ist übrigens oft auch wieder die Grundlage für heutige Urteile. Wer sich also an diese Regeln hält, wird also auch bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt gute Karten haben.

Wesentlich sind in der Buchführung aber auch die vielen ungeschriebenen Regeln. Vieles macht man in der Buchführung halt so, weil es schon immer so geregelt war oder in irgendwelchen Lehrbüchern steht. Dazu gehört bspw., dass immer von Soll an Haben gebucht wird, dass keine Buchung ohne Beleg erfolgen darf und dass Kontierungen zu unterschreiben sind. Diese Dinge sind jedoch nirgendwo explizit vorgeschrieben. Es ist allerdings so, dass ein Buchprüfer, ein Wirtschaftsprüfer oder das Finanzamt bei einer Prüfung auch auf solche Dinge schauen. Wer sich dann an solche Regeln gehalten hat, dem wird man im Zweifel auch unterstellen, dass er seine Bücher ordentlich führt und er sich auch in gesetzlich geregelten Dingen an die Gesetze gehalten hat. Da in einer Buchhaltung pro Jahr einige Tausend, in Unternehmen mit mehreren Tausend Mitarbeitern meist sogar einige Millionen Buchungen pro Jahr durchgeführt werden, kann sich natürlich keiner mehr jede Buchung anschauen. In solchen Fällen zählt dann auch der Gesamteindruck und dazu gehört auch, dass man sich an die ungeschriebenen Regeln hält. Gerade mit den ungeschriebenen Regeln hält man auch Vorschriften ein, die recht schwammig in den Gesetzen formuliert sind, wie bspw. Vollständigkeit, vorsichtige Bewertung und vernünftige kaufmännische Beurteilung. Ein weiterer Grund, sich auch an alle ungeschriebenen Regeln zu halten, ist Vertrauen. Eine Buchhaltung, deren Zahlen im Unternehmen nicht mehr getraut wird, kann fast nur noch geschlossen werden. Wenn die Zahlen der Buchhaltung ständig angezweifelt werden, können sie nicht mehr verwendet werden und die Arbeit der Buchhaltung wird wertlos. Das Vertrauen in die Zahlen ist eines der wichtigsten Eigenschaften, die sich eine Buchhaltung erarbeiten muss. Dazu gehört ein hochgradig korrektes Arbeiten, so dass die Zahlen der Buchhaltung über alle Zweifel erhaben sind. Dazu gehören wiederum sehr klare Regeln, denn wenn ein Buchhalter beginnt zu erklären, das man etwas so, oder auch so oder auch anders machen könnte, wenn der Eindruck von Beliebigkeit entsteht, dann werden die Zahlen der Buchhaltung in Zweifel gezogen. Deshalb gebietet es quasi die Berufsehre, die Regeln der Buchhaltung zu kennen, sie anzuwenden und das in allen Unternehmen gleich, selbst wenn es nicht notwendig erscheint.

Aus diesem Grund werden hier auch verschiedene Regeln und Grundsätze aufgezeigt, die in den verschiedenen Lehrbüchern eventuell anders beschrieben sind und abweichen. Man sollte also nicht verzweifeln, wenn irgendwo etwas anders beschrieben steht, da wie oben beschrieben oft keine klaren Gesetze existieren. Wir hoffen jedoch, dass die verschiedenen Abweichungen nur gering sind. Im Zweifel gelten aber natürlich die Ausführungen des eigenen Lehrmeisters.