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Einteilung von Rückstellungen

Beim Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen wird mit verschiedenen Einteilungen gearbeitet. Die wichtigsten werden nachfolgend dargestellt.

Einteilung nach Verpflichtung

Bei der Unterteilung anhand der Verpflichtung wird zwischen der Verpflichtung nach innen, und damit zum Aufwand, sowie der Verpflichtung nach außen, und damit einer Schuld, unterschieden.

  • Schuldrückstellungen sind solche Rückstellungen, die gegenüber Dritten einschließlich Arbeitnehmern bestehen. Sie werden für Außenverpflichtungen gebildet. Dies können zum Beispiel noch ausstehende Steuerzahlungen gegenüber dem Finanzamt, zukünftige Betriebsrenten gegenüber Arbeitnehmern, Leistungen für Reklamationen gegenüber Kunden oder auch Beträge für fehlende Rechnungen gegenüber Lieferanten sein.
  • Aufwandsrückstellungen werden für Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen selbst, den Innenverpflichtungen, gebildet. Dies können beispielsweise Rückstellungen für Reparaturen und Instandhaltung oder auch für Abraumbeseitigung sein.

Einteilung nach Art der Rückstellungsbildung

Diese Einteilung erfolgt in der Betrachtung, ob eine Rückstellung sofort oder über eine gewisse Zeit gebildet wird.

  • Vollrückstellungen werden mit Entstehung der Rückstellung in voller Höhe gebildet. Davon unbenommen können zu einem späteren Zeitpunkt immer noch Anpassungen erfolgen, wenn durch neue Erkenntnisse der sich erwartete Betrag ändert oder präziser wird.
  • Ratierliche Rückstellungen werden schrittweise, typischerweise jährlich oder monatlich, gebildet. Diese werden in zwei Varianten unterschieden:
    • Mit Ansammlungsrückstellungen werden Rückstellungen bezeichnet, bei denen der Anspruch eines Dritten im Laufe der Zeit zunimmt und dadurch der Rückstellungsbetrag stetig steigt. Ein Beispiel wären Pensionsverpflichtungen, bei denen der Pensionsanspruch mit jedem Monat bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen steigt, deren Erfüllung aber erst mit Renteneintritt des Arbeitnehmers beginnt.
    • Dagegen bezeichnen Verteilungsrückstellungen solche Rückstellungen, deren Gesamtbetrag schon von Anfang an feststeht, aber erst über einen Zeitraum hinweg gebildet werden. Grundlage für die Verteilung ist das Realisationsprinzip. So entsteht bei Rückstellungen für die Beseitigung von Abraum schon mit Beginn der Arbeiten die Verpflichtung zur Abraumbeseitigung in voller Höhe. Jedoch soll hier der Aufwand erst dann erfasst werden, wenn die zugehörigen Erlöse im Laufe der Arbeiten zunehmend realisiert werden. Die Verteilung kann dann wiederum mit Hilfe des Barwertverfahrens oder des Annuitätenverfahrens, auch Gleichverteilungsverfahren genannt, gebildet werden.

Einteilung nach voraussichtlicher Dauer

Ein weitere Einteilung erfolgt nach dem voraussichtlichen Zeitraum, über den die Rückstellung bestehen bleiben wird.

  • Kurzfristige Rückstellungen sind dabei Rückstellungen, die voraussichtlich maximal ein Jahr bestehen werden. So kann bei ausstehenden Rechnungen mit dem Eintreffen innerhalb der kommenden zwölf Monate gerechnet werden.
  • Langfristige Rückstellungen werden voraussichtlich länger als ein Jahr bestehen bleiben. Diese sind abzuzinsen. Beispiele sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen oder für Abbruchverpflichtungen am Ende der Nutzungsdauer des betreffenden Vermögensgegenstandes. Sollten die Rückstellungen zusätzlich noch in mittelfristige Rückstellungen untergliedert werden, so werden hier Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren zugeordnet und langfristige Rückstellungen haben dann eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Einteilung nach Pauschalierungsgrad

Rückstellungen werden darüber hinaus auch danach eingeteilt, ob sie je Vorgang einzeln oder als Ganzes für eine Gruppe von Sachverhalten gebildet werden.

  • Bei Einzelrückstellungen wird jeder Einzelfall für die Rückstellung gesondert erfasst. Dies sollte soweit möglich generell angestrebt werden. Typisch für diesen Typ sind Prozesskostenrückstellungen und Pensionsrückstellungen, bei denen jeder Einzelfall individuell in die Bewertung eingeht.
  • Sammelrückstellungen werden vorrangig in Fällen gebildet, in denen der Einzelfall nicht direkt identifiziert werden kann. Hier werden dann pauschale Beträge, bspw. auf Basis von Werten der Vergangenheit gebildet. Die ist zum Beispiel im Bereich der Gewährleistungsrückstellungen der Fall. Hier ist unbekannt, welche und wie viele verkaufte Artikel reklamiert werden. Es gibt aber normalerweise Erfahrungswerte der Vergangenheit, welcher Anteil typischerweise beanstandet wird.