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Forderungen und Verbindlichkeiten

Verpflichtungen, die ein Unternehmen gegenüber anderen hat, nennt man Verbindlichkeiten. Dies können Zahlungsverpflichtungen sein, bspw. aus noch nicht bezahlten Rechnungen von Lieferanten, Darlehen von Banken oder auch Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben. Es zählen aber auch Verpflichtungen dazu, wenn noch etwas an einen Kunden geliefert oder eine Dienstleistung erbracht werden muss, für die der Kunde schon eine Anzahlung getätigt hat. Ist dagegen ein anderer dem Unternehmen gegenüber zu etwas verpflichtet, spricht man von einer Forderung. Dies können noch offene Rechnungen sein, die das Unternehmen dem Kunden geschickt hat, die der Kunde aber noch nicht bezahlt hat. Es können aber ebenfalls auch Leistungsverpflichtungen sein, bei denen bspw. das Unternehmen schon eine Anzahlung getätigt hat und ein anderes Unternehmen noch Waren liefern oder eine Dienstleistung erbringen muss.

Die Frage, ob sich aus Rechnungen oder Anzahlungen eine Forderung bzw. Verbindlichkeit ergibt, wird nach IFRS danach beantwortet, ob diese auf einem Ereignis in der Vergangenheit beruhen und ob die Zahlung wahrscheinlich ist. Nach HGB wird auch noch darauf abgestellt, ob es eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gibt, bspw. weil die Zahlung einklagbar ist. Der Zeitpunkt, ab dem eine Forderung oder Verbindlichkeit in der Bilanz gebildet wird, ist der Zeitpunkt, zu dem die Ware geliefert, die Leistung erbracht oder die Anzahlung getätigt wurde. Die Forderungen und Verbindlichkeiten verschwinden wieder, wenn sie bezahlt bzw. die Schuld beglichen wurde. Die Begleichung der Schuld kann natürlich auch durch Lieferung von Waren oder eine Dienstleistung erfolgen. Sie wird ebenfalls ausgebucht, sie verschwindet also, wenn die Zahlung oder Leistung unwahrscheinlich ist, bspw. weil der Kunde pleite ist und wahrscheinlich die Rechnung nicht mehr bezahlen wird.

In der Abgrenzung zur Rückstellung ist bei der Verbindlichkeit die Höhe des Betrages und der Zeitpunkt der Fälligkeit bekannt, z. B. durch den Satz auf der Rechnung: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.“ Sind die Forderungen aus dem normalen Geschäftsbetrieb gegenüber Kunden entstanden, spricht man von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Ford. a. LuL), bei Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Verb. a. LuL). Nach IFRS werden diese auch noch jeweils nach Fristigkeit gegliedert, d. h. kurzfristig bei Fälligkeiten unter einem Jahr, mittelfristig bei Fälligkeiten von einem bis fünf Jahren und langfristig bei Fälligkeiten über fünf Jahren. Teilweise sieht man aber auch nur die Unterscheidung in kleiner und in größer 1 Jahr.