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Fragen & Antworten

An dieser Stelle beantworten wir Fragen, die eventuell einmal auftauchen mögen. Wir beantworten auch Fragen, die sich vielleicht gar keiner gestellt hätte. Wie auch immer, nachfolgend werden Fragen beantwortet, von denen wir glauben, diese könnte sich jemand gestellt haben.

Warum sind die Erläuterungen manchmal so stark vereinfacht. Es gibt doch da so viele Dinge zu beachten?

Wir versuchen unsere Erläuterung gezielt einfach zu halten. Wir wissen, dass es überall viele Details und Sonderfälle gibt, die es zu beachten gilt. Wir wollen aber erst einmal die Grundzüge der Buchführung verständlich machen und widmen uns daher den Details immer erst im zweiten Schritt. Die Erläuterungen sollen auch keine Definition eines Lehrbuches ersetzen. Wir wollen aber, dass jeder die oft komplizierten Definitionen in den Lehrbüchern auch versteht.

Ist es nicht zu gewagt, eine Seite über Buchführung für die deutsche, die österreichische, die Schweizer und die internationale Rechnungslegung in einem Stück zu machen? Da gibt es doch große Unterschiede zwischen den Systemen!

privatrechtliche Rechtskreise Europas
Der deutsche Rechtskreis ist orange dargestellt.
Quelle: Wikipedia
Lizenz: Creative Commons by-sa 3.0 de

So groß sind die Unterschiede gar nicht. Wir erläu­tern auf diesen Seiten die Grundlagen der Buchführung. Diese sind in allen genannten Rech­nungs­legungs­werken gleich. So sind ein Bargeld­bestand von 10 Münzen à 1 € bzw. Franken in jeder Rechnungslegung 10 Münzen im Gesamt­wert von 10 € bzw. Franken, nur dass das Konto, mit dem der Barlgeld­bestand erfasst wird, mal Kasse und mal Kassa heißt. Da gibt es auch keinen Bewertungs­spielraum. Auch arbeiten alle genannten Rechnungs­legungen mit doppelter Buchführung, Soll und Haben und vielen anderen gemeinsamen, grund­legenden Regeln. Die grund­legenden Gemeinsamkeiten liegen unter anderem daran, dass das Grundkonzept aus der selben Quelle, nämlich ursprünglich aus Italien und dort wiederum aus Ägypten und dort aus dem babylonischen Reich stammt. Später wurde die Buchführung unter anderem aus Deutschland übernommen, weswegen sogar bspw. der Buchhalter auf russisch einfach бухгалтер [buchgalter] heißt. Zwischen der deutschen und öster­reichischen Rechnungslegung sind die Gemeinsamkeiten sogar sehr groß. Das heutige Unternehmens­gesetzbuch in Österreich basiert auf dem bis 2006 in Österreich gültigen Handelsgesetzbuch. Dieses wiederum wurde 1938 eingeführt und war bis 1945 dasselbe HGB, das auch in Deutschland gültig war. Ab 1945 nahmen beide Gesetzbücher zwar eine unterschiedliche Entwicklung, aber erst mit dem deutschen Bilanzrechts­modernisierungs­gesetz BilMoG 2009 kam es zu größeren Unterschieden zwischen beiden Gesetzen, so dass selbst heute noch identische Gesetzestexte im deutschen HGB und dem österreichischen UGB zu finden sind. Vor dem HGB war in Österreich übrigens das Allgemeine Deutsche Handels­gesetzbuch gültig. Dieses war ab 1861 im gesamten Deutschen Bund, damit auch in fast allen deutschen Ländern und in Österreich gültig. In Deutschland wurde es 1900 durch das HGB abgelöst, in dem aber vieles vom Allgemeinen Deutschen Handels­gesetzbuch übernommen wurde. In Luxemburg ist es bspw. noch heute gültig. Durch die Gesetzgebung in der EU kommt es nun aber wieder zur Annäherung zwischen den Gesetzen der EU-Mitgliedsstaaten. Die Schweiz ist zwar davon weitgehend unabhängig, jedoch kann man beobachten, dass auch dort immer wieder ähnliche Regelungen, wie in der EU verabschiedet werden. Von daher kann oft selbst bei solch national geprägten Gesetzen wie dem Steuerrecht, oft große Gemeinsamkeiten festgestellt werden. Deshalb können wir bspw. das Thema Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer für alle Drei gemeinsam behandeln. Auch bei verwandten Themen, wie dem Kaufvertrag, sind die Grundlagen in allen drei Ländern gleich, da alle drei Rechtsgebiete zum selben Rechtskreis gehören, d. h. auf dem Römischen Recht basieren. So kommen in allen drei Ländern Kaufverträge bspw. durch zwei Willenserklärungen zustande, während die Details, wie Gewährleistungs­zeiträume u. ä., deutliche Unterschiede aufweisen. Diese Details sind zwar aus rechtlicher Sicht von großer Bedeutung, für die Grundlagen der Buchführung aber nicht. Für die Buchführung reicht erst einmal die Fragestellung, wann ist ein Kaufvertrag entstanden und ergibt sich daraus bspw. für den Verkäufer ein Umsatzerlös.

Natürlich gibt es gerade zur internationalen Rechnungslegung große Unterschiede bspw. bei der Bewertung und dem Ansatz von Pensionsrückstellungen oder Geschäfts- und Firmenwerten. Mit diesen Themen beschäftigen wir uns hier aber nicht im Detail. Da verweisen wir auf andere Literatur. Wir beschäftigen uns hier mit den grundlegenden Buchungen, die dann doch immer wieder gleich sind. Sollte es hier und da einmal Unterschiede geben, wie bei der indirekten Methode der Verbuchung von Abschreibungen, welche nur in Österreich und der Schweiz existiert, werden wir darauf hinweisen und diese erläutern.

Warum bewegen Sie sich in den Erläuterungen und Übungen immer wieder in einer Fantasiewelt mit Germanen, Slawen und Kelten?

Wir wollten Erklärungen schreiben, die recht plastisch aber unabhängig von den Staaten sind. Daher auch die Germanen, Slawen, Kelten und Römer. Darüber hinaus wollten wir eine einfache Wirtschaftswelt, damit wir uns auf das eigentliche Thema, die Buchführung, konzentrieren können. In einer mittelalterlichen Welt bzw. im Frühmittelalter haben wir noch einfache Produktionsstrukturen aber auch schon eine arbeitsteilige Welt. Damit können wir sehr leicht einfache Produktionsketten mit Lieferanten, Kunden, Lagerhaltung usw. aufbauen, die jeder leicht nachvollziehen kann und sich an realen Bedingungen orientiert. Wir wollten auf der anderen Seite aber auch nicht zu fiktive Beispiele erschaffen, sondern eine Umgebung, in der sich eigentlich jeder auskennt. Deshalb versuchen wir, unsere Beispiele so nah als möglich an die damalige Realität heranzubringen, auch wenn wir uns auch immer wieder die Freiheit nehmen, Annahmen zu treffen, Dinge zu vereinfachen oder uns auch manchmal Details einfach ausdenken.

Ich habe aber in der Ausbildung bzw. auf Arbeit einen anderen Buchungsweg gelernt. Was ist nun richtig?

Grundsätzlich hat immer erst einmal der eigene Lehrer oder Vorgesetzte recht. Es gibt oft viele Wege zum Ziel. Bspw. kann man bei der Verbuchung eines Skonto erst den Gesamtbetrag buchen und dann den Mehrwert­steuer­anteil korrigieren oder man trennt vorher Nettobetrag und Mehrwert­steuer­betrag und bucht in zwei Schritten. Der Aufwand und das Ergebnis ist in beiden Fällen gleich. Man sollte nur einheitlich in einem Unternehmen oder in der Schule vorgehen, damit hinterher der Aufwand für alle kleiner ist, Buchungen nachzuvollziehen. Es kann aber passieren, dass was in einem Unternehmen oder in der Schule richtig ist, in einem anderen Unternehmen oder anderen Schule als falsch gilt.

Wenn es solche anderen Buchungswege gibt, nehmen wir sie aber auch gern unter info@waldlandwelt.de entgegen. Wir haben in den verschiedenen Unternehmen oder in verschiedenen ERP-Systemen auch schon die unterschiedlichsten Buchungslogiken erlebt und stellen daher auch gegebenenfalls verschiedene Varianten vor.

Eure E-Mail-Adresse solltet ihr aber schon verfälschen, damit ihr sicher vor Spam seid!

Oh! Vielen Dank für den Hinweis! Aber die heutigen Spam-Bots finden viele Varianten sehr einfach oder gar einfacher als Adressen mit einem @. Die Variante mit [at] finden die Bots sogar ohne die Seiten zu besuchen, denn diese Variante kann am Besten über Wildcards in Google in Massen abgegriffen werden. Gebt dort einmal „info[at]*.de“ ein! Die Variante mit dem @ zeigt Google nicht ganz so einfach und die Spam-Bots müssen uns vielleicht wenigstens erst einmal besuchen. Bilder, Javascript und andere Techniken sind schon wirksamer, aber auch da gibt es mittlerweile genügend Bots, die Bilder und Javascript lesen können. Also lassen wir einfach das Original. Dann kann die Adresse wenigsten auch direkt in eine E-Mail kopiert werden. Aber trotzdem, danke für den Hinweis!