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Abschreibungen

Gegenstände unterliegen durch den Gebrauch und der Alterung einem Wertverlust. Dies ist am besten auf dem Markt für Gebrauchtwagen erkennbar. Der Preis für ein Auto sinkt kontinuierlich, beginnend vom Kaufpreis eines Neuwagens über den Preis für einen Jahreswagen dann später zum Preis für einen Gebrauchtwagen, bis letztendlich das Fahrzeug verschrottet wird. Der Preis für einen Gebrauchtwagen ist wiederum vom Alter und den gefahrenen Kilometern abhängig. Damit verliert ein Auto im Laufe der Zeit und mit jedem Gebrauch an Wert. Dieser Wertverlust wird über die Abschreibungen dargestellt. Gleiches gilt auch für Maschinen und Werkzeuge, für die es oft auch einen Gebrauchtmarkt gibt. Über die Abschreibung steht ein Gegenstand nur mit dem Wert in der Bilanz, den er zum jeweiligen Stichtag ungefähr hat. Da der Wertverlust jedoch oft schwer schätzbar ist und leicht für Manipulationen nutzbar ist, stehen in den einzelnen Rechnungslegungen nur wenige klare Methoden zur Verfügung. Üblich ist die Verwendung der linearen, teilweise auch die degressive Abschreibung. Von den Berechnungsmethoden zu unterscheiden ist noch die Buchungsmethode. Hier wird zwischen der direkten und der indirekten Buchungsmethode unterschieden. Im Steuerrecht wird auch der Begriff Absetzung für Abnutzung (AfA) gebraucht. Dieser ist jedoch nur ein anderer Begriff für die Abschreibung.

Beispiel:

In unserem Beispiel kauft ein Bauer einen Pflug für 100 G. Der Pflug kann als Vermögensgegenstand aktiviert werden. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen 100 G und sind der Ausgangspunkt für die Abschreibungen. Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, dass ein Pflug im Durchschnitt 4 Jahre hält. Danach muss er meist ersetzt werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt damit 4 Jahre. Der Pflug wird nun über vier Jahre gleichmäßig zu gleichen Teilen, also 100 G ÷ 4 Jahre = 25 G pro Jahr, abgeschrieben. Nach vier Jahre beträgt der Wert 0 G. In vielen Firmen bleibt der Vermögensgegenstand dann mit einem Erinnerungswert von 1 G stehen, zum Zeichen, dass der Gegenstand noch existiert, aber keinen Wert mehr hat. Im Idealfall, würde man auch bei einem Verkauf nach einem Jahr noch 75 G, nach zwei Jahren noch 50 G und nach vier und mehr Jahr gar nichts mehr bekommen. Hält ein Vermögensgegenstand länger als erwartet, hat der Unternehmer Glück, er kann den Gegenstand noch nutzen, jedoch ist er für einen Dritten nichts mehr wert und steht dann zu Recht mit 0 oder 1 G in der Bilanz. Muss der Gegenstand jedoch vor Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer ausgetauscht werden, hat der Unternehmer Pech. Dann wird der Vermögensgegenstand mit seinem verbleibenden Restbuchwert in einer außerplanmäßigen Abschreibung sofort auf eine Wert von 0 G gebracht.

Die Abschreibungen stellen eine Wertminderung der Vermögensgegenstände bzw. einen Wertverlust des Vermögens dar. Bei einer wirtschaftlichen Betrachtung, ob sich die Anschaffung eines Vermögensgegenstandes lohnt, muss der Nutzen bzw. Ertrag aus der Anlage bzw. dem Gegenstand größer sein, als die laufenden Abschreibungen.