Die AfA-Tabellen sind eine Auflistung verschiedener Anlagegüter mit ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese Tabellen wurden vom Finanzministerium in Deutschland erstellt und veröffentlicht. Die darin enthaltenen Informationen stammen aus Betriebsprüfungen der Finanzämter in den Unternehmen und Gesprächen mit den Wirtschaftsverbänden. Das österreichische Finanzministerium weist darauf hin, dass diese Tabellen auch in Österreich als Grundlage für die Ermittlung von Nutzungsdauern genutzt werden können. Die AfA-Tabellen sind keine Vorschrift, sondern dienen lediglich als Anhaltspunkt, welche Abschreibungsdauern plausibel sind. Abweichungen sind selbstverständlich möglich und sollen sogar vorgenommen werden. Diese können entstehen, weil im Zwei- oder Mehr- statt im Einschichtbetrieb gearbeitet wird, durch salzhaltige oder säurehaltige Umgebung, artfremden Einsatz der Anlagen, wie der Einsatz von auf Langstrecken ausgelegte Lkw im Werksverkehr, oder ähnliches.
Sucht man die normal übliche Nutzungsdauer eines Anlagegutes in den AfA-Tabellen, so sollte man als erstes in der Tabelle zur Branche des Unternehmens suchen. Ist die Anlage dort nicht aufgelistet, kann man bei ähnlichen Branchen suchen und anschließend in der allgemeinen AfA-Tabelle. Ist die Anlage auch dort nicht enthalten, sollte man die Suche mit ähnlichen Anlagen in dieser Reihenfolge wiederholen. Gerade moderne Anlagen sind oft nicht aufgelistet. Zum einen gibt es dafür natürlich noch keine historischen Daten, zum anderen stammen die AfA-Tabellen aus den Jahren 1989 bis 2001, auch wenn sie heute noch gültig sind. Bei modernen Anlagen kann daher dann nur auf Einschätzungen des Techniker oder der Lieferanten zurückgegriffen werden oder, sofern vorhanden, auf eigene historische Daten in der Buchhaltung.