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Die Begriffe: Ertrag, Leistung, Erlös, Einnahme, Einzahlung, Aufwand, Kosten, Ausgabe und Auszahlung

Der Ertrag ist die Vermehrung des Vermögens. Das kann bspw. das wachsende Getreide auf einem Feld sein, das mit zunehmendem Wachstum immer mehr Wert ist. Auch wenn man ein Grundstück, das eigentlich 100 G wert ist und so auch in den Büchern steht, durch gutes Verhandlungsgeschick für 105 G verkaufen kann, hat man einen Ertrag von 5 G. In diesem Fall würde es als Ertrag aus Anlagenabgang verbucht.

Bezeichung der Erhöhung oder Verminderung der einzelnen Vermögen

Ein Bestandteil des Ertrags ist die Leistung. Im Gegensatz zum Ertrag ist diese nur auf die eigentliche betriebliche Tätigkeit bezogen. Der mit Gewinn verkaufte Firmenwagen ist nicht die eigentliche betriebliche Tätigkeit und führt zu einem Ertrag. Die Produktion von Waren führt zu positiven Bestands­veränderungen, welche zur Leistung gehören, da normalerweise die produzierten Waren mehr wert sind als die Rohstoffe.

Gewinn- und Verlust­rechnung:
+Umsatzerlöse
+sonstige Erträge
+Bestandsveränderungen
=betriebliche Leistung
-Materialaufwand
-Personalaufwand
-Abschreibungen
-andere Aufwendungen
=Vorsteuergewinn
-Steuern
=Jahresüberschuss

Ein Bestandteil der Leistung ist der Erlös. Ein anderes Wort für Erlöse ist Umsatz. Ein Erlös entsteht dann, wenn etwas verkauft wird. Beim Verkauf von Waren wird eigentlich der gesamte Verkaufspreis und nicht nur der Gewinn als Umsatzerlös gebucht, jedoch werden die Waren in den Bestands­veränderungen mit ihren Herstellungs­kosten gleich wieder abgezogen, so dass faktisch auch nur der Gewinn übrigbleibt. Man spricht aber dennoch beim gesamten Kaufpreis von Umsatzerlösen. Es zählen allerdings auch Verkäufe zum Umsatzerlös, die keine Leistung sind. Der verkaufte Firmenwagen zählt zu den sonstigen Erlösen, aber nicht zur Leistung eines Unternehmens.

Eine Einnahme entsteht, wenn man bei einem Erlös Geld oder eine kurzfristige Forderung erhält. Verkauft man beispielsweise eine Waschmaschine und lässt sie in Raten über länger als ein Jahr bezahlen, hat man mit dem Verkauf zwar einen Erlös, die Einnahmen folgen aber erst dann, wenn die Raten fällig werden. Liefert man jedoch die Waschmaschine und stelle eine Rechnung über den gesamten Kaufpreis, zum Beispiel zahlbar innerhalb von 14 Tagen, dann hat man schon Einnahmen in voller Höhe. Man kann dann nämlich in kurzer Zeit das Geld vom Kunden einfordern. Einnahmen entstehen auch, wenn man nur einen Ertrag hat, bspw. beim Verkauf eines gebrauchten Firmenwagens, und selbst dann wenn kein Ertrag entsteht, bspw. wenn Geld vom Firmeninhaber eingebracht wird und es damit zu einer Kapitalerhöhung kommt.

Eine Einzahlung entsteht, wenn Geld auf dem Bankkonto oder in bar eingeht.

Der Aufwand ist die Verminderung des Vermögens. Dies kann bspw. ein Verlust aus einem Verkauf, Verbrauch von Rohstoffen oder auch der Wertverlust sein, wenn Maschinen, Autos, Häuser usw. altern. Die Arbeit der Arbeiter ist ebenfalls Aufwand, weil sie für die Arbeit Lohn fordern können.

Die Kosten sind ein Bestandteil des Aufwands. Kosten entstehen aber nur aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit. Lässt eine Firma die Wiese auf dem Sportplatz mähen, auf dem der von der Firma gesponserte Fußballverein trainiert, dann hat sie zwar Aufwand, aber es sind keine Kosten. Dies gehört dann bspw. nicht in die Kostenkalkulation aber muss durch die Firma dennoch über den Gewinn finanziert werden. Zu den Kosten gehören aber auch die Wertminderungen, wenn Maschinen, Autos, Häuser usw. altern (gebucht als Abschreibung).

Ausgaben entstehen, wenn Geld aus der Firma herausfließt oder eine kurzfristige Verbindlichkeit entsteht. Kauft man etwas auf Rechnung hat man schon Ausgaben. Bezahlt man aber in Raten, entstehen die Ausgaben erst, wenn man die Raten bezahlt.

Eine Auszahlung entsteht, wenn Geld aus der Firma herausfließt. Sie entsteht bspw. auch, wenn der Firmeninhaber der Firma Geld bspw. als Dividendenzahlung entnimmt.