Logo Begriffe und Methoden nachschlagen

Kontenrahmen

Ein Kontenrahmen ist eine Numerierungsstruktur für die Konten in der Buchhaltung. Diese sind meist logisch gegliedert und helfen dadurch beim Auffinden der zu bebuchenden Konten. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind von verschiedenen Verbänden und Vereinen Standardkontenrahmen entwickelt worden. Die heute maßgeblichen Kontenrahmen sind:

  • Standardkontenrahmen SKR03 in Deutschland
  • Standardkontenrahmen SKR04 in Deutschland
  • Industriekontenrahmen IKR in Deutschland
  • Österreichischer Einheitskontenrahmen EKR (SKR07) in Österreich
  • Kontenrahmen KMU in der Schweiz

Grundsätzlich gibt es keinen vorgeschriebenen Kontenrahmen. Es gibt jedoch Ausnahmen. So ist in Krankenhäusern in Deutschland der Kontenrahmen nach Krankenhaus-Buchführungs­verordnung [Quelle des PDF im Original: www.juris.de] vorgeschrieben. Trotzdem nutzen viele Firmen einen Standard­konten­rahmen bzw. orientieren sich daran. Die Vorteile sind, dass nicht erst ein eigener Kontenrahmen erstellt werden muss, der Steuerberater den Standard­konten­rahmen meist ebenfalls kennt und die eigenen Buchungen dann schnell an den Steuerberater übergeben werden können, neu eingestellte Buchhalter den Kontenrahmen oft schon aus der Ausbildung oder von früheren Arbeitgebern kennen und die Einarbeitung dadurch schneller geht und dass viele andere Buchhaltungsprogramme diesen Kontenrahmen ebenfalls nutzen oder nutzen können und Software­umstellungen dadurch einfacher sind.

Daneben existieren aber noch weitere Kontenrahmen, wie in Deutschland der SKR14, ein Kontenrahmen für Landwirte, oder der SKR51, ein Kontenrahmen für Kfz-Händler und Werkstätten. Der Bundesverband der Deutschen Industrie hatte einmal den Industrie­konten­rahmen herausgegeben. Die oben genannten Standard­konten­rahmen eigenen sich aber zur Ausbildung und für generelle Erläuterungen, da sich diese in den meisten Unternehmen durchgesetzt haben und auch die branchenspezifischen Kontenrahmen an den oben genannten orientieren.

Die Kontenrahmen können frei verwendet und angepasst werden. Diese, für ein Unternehmen angepassten Kontenrahmen, werden als Kontenplan bezeichnet. Konten, die nicht verwendet werden, lässt man weg. Fehlt ein Konto, fügt man es einfach ein. Man kann auch vorhandene Konten ersetzen und für andere Zwecke gebrauchen. Teilweise kann man in großen Unternehmen auch feststellen, dass zwar fünf- oder sechsstellige Kontennummern verwendet werden, die ersten drei bzw. vier Ziffern aber den Standardkontenrahmen folgen. Es gibt auch keine Vorschrift, auf welches Konto etwas zu buchen ist. So kann man bspw. durchaus die Kasse und die Bankkonten auf ein gemeinsames Buchungskonto buchen. Jedoch erschwert dies den Abgleich mit dem Kassenbuch und den Kontoauszügen der Bank. Sollte das Finanzamt sich die Kontensalden einmal anschauen, was durchaus passieren kann, wird es bei einem solchen Vorgehen Zweifel an einer ordentlichen Buchführung bekommen und unter Umständen weitere Prüfungen folgen lassen. Die Konten sind mit Bedacht erstellt und oft ist eine getrennte Buchung auf ganz bestimmte Konten eine Vereinfachung, bspw. wenn man bestimmte Sachverhalte für die Steuererklärung heraussuchen muss oder die Wirtschaftsprüfer bestimmte Vorgänge genauer anschauen. Auch bei der eigenen Kontrolle, zum Beispiel ob alle Rechnungen bezahlt sind, bestellte Waren eingetroffen sind usw., ist eine saubere Nutzung der einzelnen Konten vorteilhaft.

Die Kontenrahmen erleichtern am Ende auch die Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung. Diese sind in Deutschland nach § 266 HGB für die Bilanz und § 275 HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung, in Österreich § 224 UGB für die Bilanz und § 231 UGB für die Gewinn- und Verlustrechnung und in der Schweiz nach Art. 959a OR für die Bilanz und Art. 959b OR für die Erfolgsrechnung vorgeschrieben.