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Verbuchung der Sozialbeiträge bei geschätzten Werten in Deutschland

In Deutschland müssen die Beiträge zu den Sozialver­sicherungen bis zum dritten Werktag vor Monatsende auf den Konten der Krankenkassen eingegangen sein. In den Fällen, in denen die Gehaltsabrechnung aber erst danach erfolgt, bzw. die Daten us der Gehaltsabrechnung bspw. von einem externen Lohnbüro erst danach eintreffen, müssen die SV-Beiträge geschätzt werden. Für die Verbuchung der geschätzten Sozialver­sicherungs­beiträge steht das Konto „3759 Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialver­sicherungs­trägern“ zur Verfügung. Als Beispiel sind SV-Beiträge mit einem Betrag von 1 042 G zu entrichten. Vor dem Monatsende schätzen wir einen Betrag von 1 000 G. Der Buchungssatz zur Überweisung des geschätzten Betrages lautet dann:

per 3759 Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialver­sicherungs­trägern 1 000,00 G
an 1800 Bank 1 000,00 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Durch diese Buchung weist das unter den Verbindlichkeiten stehende Konto „3759 Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialver­sicherungs­trägern“ erst einmal einen negativen Saldo aus. Bei den nachfolgenden Buchungen der Lohnabrechnung wird dieses dann aber wieder ausgeglichen.

Zuerst buchen wir die Nettolöhne und -gehälter an das Gehalts­verrechnungs­konto:

per 6000 Löhne und Gehälter 1 407,65 G
an 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 1 407,65 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Im folgenden Schritt erfolgt die Verbuchung der Beiträge zu den Sozialver­sicherungen:

per 6000 Löhne und Gehälter 504,75 G
per 6110 gesetzliche soziale Aufwendungen 537,25 G
an 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 1 042,00 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Danach folgt der Buchungssatz für die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritäts­zuschlag:

per 6000 Löhne und Gehälter 587,60 G
an 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 587,60 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Auf dem Gehalts­verrechnungs­konto steht nun ein Saldo von 3 037,25 G. Dies ist der Betrag, der als Personalaufwand für den Arbeitgeber anfällt. Dieser setzt sich aus einem Bruttolohn von 2 500 G und dem Arbeitgeberanteil zu den Sozialver­sicherungen von 537,25 G zusammen. Aus dem Gehalts­verrechnungs­konto werden nun die einzelnen Verbindlich­keitskonten bedient.

Die Verbindlichkeit gegenüber dem Arbeitnehmer in Höhe des Nettolohns:

per 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 1 407,65 G
an 3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1 407,65 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Die Verbindlichkeit gegenüber den Krankenkassen in Höhe der Sozialver­sicherungs­beiträge:

per 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 1 042,00 G
an 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 1 042,00 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Sowie die Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt in Höhe der Lohnsteuer, Kirchensteuer und dem Solidaritäts­zuschlag:

per 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 587,60 G
an 3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 587,60 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Ein Teil der Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit ist aber schon beglichen, nämlich 1 000 G. Dieser Betrag wird nun ausgeglichen und das Konto „3759 Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialver­sicherungs­trägern“ hat danach einen Saldo von 0 G:

per 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 1 000,00 G
an 3759 Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialver­sicherungs­trägern 1 000,00 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Auf dem Konto „3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit“ bleibt ein Saldo im Haben, das heißt ein positiver Saldo von 42 G stehen. Über die anschließende Zahlung der Verbindlichkeiten werden die entsprechenden Konten wieder ausgeglichen.

Im ersten Schritt überweisen wir die Löhne und Gehälter zum Ende des Monats:

per 3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1 407,65 G
an 1800 Bank 1 407,65 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Bis zum zehnten Tag des darauf­folgenden Monats werden die Steuern an das Finanzamt gezahlt:

per 3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 587,60 G
an 1800 Bank 587,60 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Der offene Betrag aus den SV-Beiträgen wird dann im nachfolgenden Monat verrechnet. Für dieses Beispiel schätzen wir erneut 1 000 G Wir werden aber in der anschließenden Gehalts­abrechnung einen Bruttolohn von 2 250 G feststellen. Die später berechneten SV-Beiträge liegen damit unterhalb des Schätzwertes. Das Konto „3759 Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialver­sicherungs­trägern“ wird einen Saldo im Soll, also einen negativen Saldo aufweisen. Dieses Konto bleibt so stehen und wird erst in der nächst folgenden Gehaltsabrechnung ausgeglichen. Die kann so durchgeführt werden, weil nur ein unwesentlicher Saldo auf diesem Konto stehen bleiben sollte. Wäre er wesentlich, müsste ohnehin die Genauigkeit der Schätzung in Frage gestellt werden, denn auch hier sollte nur eine unwesentliche Abweichung vom exakten Betrag entstehen.

Wir beginnen erneut im der Buchung der Zahlung der geschätzten Beiträge zu den Sozialver­sicherungen:

per 3759 Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialver­sicherungs­trägern 1 000,00 G
an 1800 Bank 1 000,00 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Im nächsten Schritt buchen wir die Nettolöhne und -gehälter, die in der Gehalts­abrechnung ermittelt wurden:

per 6000 Löhne und Gehälter 1 266,89 G
an 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 1 266,89 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Nun folgt der Buchungssatz für die Sozialver­sicherungs­beiträge:

per 6000 Löhne und Gehälter 454,27 G
per 6110 gesetzliche soziale Aufwendungen 483,53 G
an 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 937,80 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Danach werden noch Lohn- und Kirchensteuer, sowie der Solidaritäts­zuschlag gebucht:

per 6000 Löhne und Gehälter 528,84 G
an 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 528,84 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Nach diesen Buchungen steht nun auf dem Gehalts­verrechnungs­konto ein Betrag von 2 733,53 G. Dieser setzt sich sich dem Bruttolohn des Angestellten von 2 250,00 G und den Anteilen des Arbeitgebers zu den Sozialver­sicherungs­beiträgen von 483,53 G zusammen. Damit kann die Buchung auf die Konten für die Verbindlichkeiten durchgeführt werden. Wir beginnen mit der Verbuchung des Nettolohns:

per 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 1 266,89 G
an 3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1 266,89 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Es folgt die Buchung zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialver­sicherungs­trägern:

per 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 937,80 G
an 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 937,80 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Anschließend buchen wir die Verbindlichkeiten aus Steuern gegenüber dem Finanzamt:

per 3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto 528,84 G
an 3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 528,84 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Jetzt werden erneut die Verbindlichkeiten aus Sozialver­sicherungs­beiträgen mit der schon erfolgten Zahlung des geschätzten SV-Beitrags ausgeglichen:

per 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 1 000,00 G
an 3759 Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialver­sicherungs­trägern 1 000,00 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Das Konto „3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit“ hatte noch einen Saldo im Haben von 42 G aus dem Vormonat. Zusammen mit den beiden neuen Buchungen auf diesem Konto von 937,80 G im Haben und 1 000 G im Soll bleibt ein Saldo von 20,20 G im Soll stehen. Ein Konto auf der Passiva ist damit negativ. Dieser Betrag bleibt so bis zur nächsten Gehaltsabrechnung stehen.

Zum Abschluss folgen nun noch die ausgleichenden Zahlung der bestehenden Verbindlichkeiten. Zuerst wieder die Zahlung der Löhne und Gehälter an die Arbeitnehmer zum Monatsende:

per 3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1 266,89 G
an 1800 Bank 1 266,89 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Bis zum 10. des darauf folgenden Monats dann die Überweisung der fälligen Steuern an das Finanzamt:

per 3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 528,84 G
an 1800 Bank 528,84 G

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

In den meisten Fällen sollten die Zahlungen aus Löhnen und Gehältern aber im Wesentlichen bekannt sein. Abweichungen zum Vormonat können natürlich auftreten, bspw. durch neue Arbeitnehmer, der Daten erst noch erfasst werden müssen, durch den Ausgleich von Überstunden oder Provisionszahlungen. Für die meisten Arbeitnehmer bleiben die Zahlungen, SV-Beiträge und Steuern aber immer wieder über viele Monate konstant, so dass eine Schätzung auf Basis der Vormonate meist sehr gut an den Wert des jeweiligen Monats herankommt.