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arithmetisch-progressive Abschreibung

Dieser Variante der Abschreibung ist mit der arithmetisch-degressiven Abschreibung vergleichbar, nur dass die Abschreibungswerte nicht linear ab- sondern zunehmen. Die arithmetisch-progressive Abschreibung ist in Österreich nur bilanzrechtlich erlaubt, steuerrechtlich nicht. In Deutschland und der Schweiz ist diese Methode gar nicht erlaubt.

Zunächst ist die Abschreibungsbetragsminderung zu ermitteln. Die Formel ist die gleiche, wie bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung. Auch hier sind natürlich beide Varianten der Formel möglich:

Abschreibungsbetragsminderung = Anschaffungswert
1 + 2 + … + Nutzungsdauer

Die alternative Variante der Formel wäre hier:

Abschreibungsbetragsminderung = Anschaffungswert
(1 + Nutzungsdauer) × Nutzungsdauer
2

Die Formel für den Abschreibungsbetrag ändert sich im Vergleich zur arithmetisch-degressiven Abschreibung dergestalt, dass die Abschreibungsbetragsminderung nicht beginnend mit der Nutzungsdauer und abnehmend auf 1, sondern jetzt beginnend mit 1 und zunehmend bis zur Nutzungsdauer berechnet wird. Die Berechnung ist dann auch für jedes Jahr durchzuführen:

Abschreibungsbetrag = Abschreibungsbetragsminderung × Jahre der Nutzung

Nehmen wir wieder als Beispiel eine Anlage zu einem Anschaffungswert von 150 G und einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 5 Jahren. Der Wert der Abschreibungsminderung beträgt wieder 150 G ÷ ( 1 + 2 + 3 + 4 + 5 ) = 10 G. Dadurch ergibt sich folgender Verlauf der Abschreibung:

Anschaffungswert: 150,00
JahrAbschreibungBuchwert
110,00140,00
220,00120,00
330,0090,00
440,0050,00
550,000,00