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leistungsbezogene Abschreibung

Die leistungsbezogene Abschreibung orientiert sich in ihren Abschreibungswerten an der Nutzung einer Anlage. Dies kann bei einem Fahrzeug die Menge der gefahrenen Kilometer, bei einer Maschine auch die damit produzierte Menge oder die Betriebsstunden der Anlage sein. Bei dieser Variante der Abschreibungs­methoden wird sich sehr stark auf den Verschleiß der Anlagen durch die Nutzung bezogen, während der Wertverlust durch Alterung bzw. dem technologischen Fortschritt bei Ersatzanlagen außer Acht gelassen wird. Diese Methode ist bilanzrechtlich in Österreich, bei starken Schwankungen der Nutzung einer Anlage auch in Deutschland und zwar steuer-, wie auch handelsrechtlich, aber nicht in der Schweiz zulässig. Sie wird aber nur sehr selten angewandt.

Bei der leistugsbezogenen Abschreibung findet die betriebsgewöhnliche Nutzungs­dauer keine Beachtung, es ist aber eine erwartete Gesamtleistung bis zur Verschrottung der Anlage zu ermitteln.

Nehmen wir als Beispiel eine Anlage zu einem Anschaffungswert von 150 G. Diese wird vermutlich 6 000 Betriebsstunden halten. Damit ergibt sich ein Abschreibungswert von 0,025 G pro Betriebsstunde. Dazu die nachfolgende Tabelle:

Anschaffungswert: 150,00
JahrAbschreibungBuchwertBetriebsstunden
140,00110,001 600 h
215,0095,00600 h
340,0055,001 600 h
425,0030,001 000 h
530,000,001 400 h

Im letzten Jahr würden sich rechnerisch eigentlich Abschreibungen in Höhe von 35 G ergeben. Jedoch kann eine Anlage minimal auf den Wert Null abgeschrieben werden, so der Abschreibungsbetrag lediglich 30 G beträgt.