Ist die Liquidität eines Unternehmens nicht mehr vorhanden, spricht man von Illiquidität oder Zahlungsunfähigkeit. In diesem Fall ist es nicht mehr in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Anhaltende Zahlungsunfähigkeit ist ein Grund für die Insolvenz bzw. den Konkurs eines Unternehmens. Ein Unternehmen kann durch die Aufnahme von Darlehen oder die Erhöhung von Eigenkapital seine Zahlungsfähigkeit natürlich wieder herstellen. In diesem Fall werden die Geldgeber aber nochmals mit Hilfe vieler anderer Kriterien prüfen, ob der Fortbestand des Unternehmens gewährleistet werden kann und die Gewährung von Geldern sinnvoll ist.
Von Zahlungsunfähigkeit können sowohl gesunde als auch kranke Unternehmen betroffen sein. Bei gesunden Unternehmen kann dies beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen sehr stark investiert. Dies trifft vor allem stark wachsende Unternehmen. Andere Gründe können auch verspätete Zahlungen von Großkunden sein, beispielsweise weil eine erbrachte Leistung reklamiert und die Zahlung daher zurückgehalten wurde oder weil der Großkunde seine eigene Liquidität verbessern will und daher gezielt Rechnungen verspätet begleicht.
In Deutschland ist bei Illiquidität die Insolvenz anzumelden, wenn innerhalb von drei Wochen weniger als 90 % der fälligen Zahlungen beglichen werden können und keine Besserung in Sicht ist (§ 17 InsO und BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04). In Österreich ist ebenso ein Insolvenzverfahren anzumelden, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu begleichen und dies aller Voraussicht nach auch in naher Zukunft nicht können wird. Seitens des Obersten Gerichtshofs wird von einer Zahlungsunfähigkeit ausgegangen, wenn weniger als 95 % der fälligen Zahlungen getätigt werden können und in den nächsten drei, maximal fünf Monaten keine Besserung in Sicht ist (§ 66 IO und OGH, Urteil vom 19. November 2011 - GZ 3Ob99/10w). In der Schweiz wird ein Konkursverfahren in Gang gesetzt, wenn ein Gläubiger über ein Betreibungsverfahren (in Deutschland: Zwangsvollstreckung; in Österreich: Exekution) versucht, mittels Pfändung seine offenen Forderungen beglichen zu bekommen und dies erfolglos bleibt. Der Unternehmer kann aber auch selbst das Konkursverfahren eröffnen lassen, wenn er sich bei Gericht für zahlungsunfähig erklärt und bspw. mit Hilfe von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nachweist, dass er den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann (Art. 191 SchKG ).