Das übergeordnete Ziel in der Buchführung ist die Darstellung der finanziellen Situation des Unternehmens. Hierzu wird das Vermögen des Unternehmens mit dessen Finanzierung verglichen. Gefragt wird hierbei, wo das gesamte Vermögen des Unternehmens steckt (⇢ Mittelverwendung), bspw. in Gebäuden, Maschinen und Lagerbeständen, und wo das Geld dafür herkam (⇢ Mittelherkunft), bspw. von den Eigentümern oder als Darlehen von der Bank. Im Zeitverlauf wird dann die Veränderung der Positionen gemessen.
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Eine zentrale Frage in der Bilanz beschäftigt sich auch damit, wieviel denn nun eigentlich den Eigentümern gehört. Wir sprechen dabei vom Reinvermögen oder Nettovermögen. Dies ist das Vermögen, das nach Abzug aller Schulden den Unternehmern übrig bleibt. Ein weiterer Begriff für das Reinvermögen ist Eigenkapital. Es steht dem Unternehmen zum Auffangen von Verlusten bzw. zur Haftung gegenüber Lieferanten für noch offene Rechnungen und gegenüber Darlehensgebern zur Verfügung.
Zur Ermittlung des Reinvermögens wird eine Bestandsaufnahme, Inventur genannt, aller Vermögensgegenstände und Schulden durchgeführt.
In der Praxis wird mit Inventur oft nur die Zählung der Bestände im Lager sowie gegebenenfalls der Anlagen und Maschinen bezeichnet. Wenn ein Unternehmen bspw. nur ein Grundstück und ein Gebäude hat, erübrigt sich natürlich die Zählung der Grundstücke und Gebäude. Ähnlich ist es bei Darlehensverträgen. Jedoch ist auch die Zählung des Geldes in der Kasse oder die Überprüfung der Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten eine Inventur.
Das gesamte Vermögen eines Unternehmens abzüglich der Schulden ergibt das Reinvermögen. Gesamtvermögen und Schulden werden in einer Bilanz gegenübergestellt. Die verbleibende Größe auf der Seite der Schulden, der Passiva, ergibt das Reinvermögen oder Eigenkapital.
In der Bilanz werden die einzelnen Blöcke Gesamtvermögen, Eigenkapital und Schulden untergliedert dargestellt. So wird zum Beispiel das Gesamtvermögen in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterteilt. Das Umlaufvermögen besteht aus Vorräten, Forderungen, Wertpapieren und Zahlungsmitteln. Die Zahlungsmittel wiederum bestehen aus Bankkonten, Kassen, Schecks, PayPal-Konten und ähnlichem. Jedes einzelne Bankkonto, jede Kasse usw. wird dann als Buchungsskonto geführt. Ähnlich ist es mit den Forderungen, die in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (= Schwesterunternehmen), Forderungen gegenüber Tochterunternehmen und sonstige Forderungen unterteilt werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen können bspw. in solche gegenüber Kunden im Inland, in der EU und im übrigen Ausland unterteilt sein. Auf dieser Ebene sind dann wieder Buchungskonten zu finden.