Für unser Beispiel nehmen wir einen Konzern, dessen Funktionen Produktion, Verwaltung und Vertrieb auf die Gesellschaften Wald Produktions GmbH, Wald Verwaltungs GmbH und die Wald GmbH aufgeteilt sind. Der Einkauf und die Buchhaltung ist zentral in der Wald Verwaltungs GmbH organisiert. Der Einkauf von Material findet jedoch für die einzelnen Produktionsstandorte statt.
Ein Mitarbeiter der Wald Verwaltungs GmbH kauft junge Buchen für die Baumschulen GmbH. Diese sollen an dessen Lager, die Baumlager GmbH geliefert werden.
Der Leistungsempfänger der jungen Buchen ist die Baumschulen GmbH. Diese wird rechtlicher Eigentümer der Bäume, wird folglich die Bäume als Lagerbestand bilanzieren und von dessen Bankkonto wird auch die Rechnung bezahlt. Der Rechnungsempfänger ist die Wald Verwaltungs GmbH. Hier soll die Rechnung physisch hingesandt werden, da sich dort die Buchhaltung befindet. Die Wald Verwaltungs GmbH verarbeitet aber lediglich die Rechnung. Gebucht wird sie im Buchhaltungssystem auf die Baumschulen GmbH, d. h. in deren Buchungskreis, Mandant oder ähnlicher Benennung. Geliefert werden die Bäume an die Baumlager GmbH. Diese ist also der Lieferempfänger.
Als Beispiel finden sie hier eine Rechnung des Lieferanten der Buchen.
Ein Mitarbeiter der Wald Verwaltungs GmbH kauft insgesamt drei Paletten Druckerpapier für die Wald Produktions GmbH, die Aufforstungs GmbH und die Baumschulen GmbH. Dadurch erreicht er einen Mengenrabatt für den Gesamteinkauf.
Die Leistungsempfänger sind die Wald Produktions GmbH, die Aufforstungs GmbH und die Baumschulen GmbH. Das Papier wird folglich in deren GuV als Aufwand verbucht. Der Rechnungsempfänger ist aber die Wald Verwaltungs GmbH, wo sich die Buchhaltung des Konzerns befindet. Dorthin soll die Rechnung physisch versandt werden. Grundsätzlich kann der Lieferant drei Rechnungen ausstellen, jeweils für jeden Leistungsempfänger eine. Wir zeigen hier aber einmal eine Beispielrechnung, die für alle drei Leistungsempfänger gleichzeitig ausgestellt wird. Zu beachten ist dabei, dass für jeden einzelnen Leistungsempfänger die Artikel, deren Menge, der Bruttobetrag und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen werden müssen. Jeder Leistungsempfänger muss mit vollständiger Anschrift aufgeführt und die Leistungen, Artikel, Lieferdatum und Umsatzsteuer eindeutig zuordenbar sein.
Die Aufbewahrung der Originalrechnung erfolgt bspw. im Dokumentenarchiv bei einer Gesellschaft. In den Dokumentenarchiven der übrigen Gesellschaften reicht eine Kopie der Rechnung mit dem Hinweis auf den Aufbewahrungsort des Originals.
Ein Mitarbeiter der Wald Verwaltungs GmbH kauft Tische für die Vertriebsniederlassung in München bei der Schreinermeisterei Eder GmbH in Hain im Spessart.
Der Leistungsempfänger ist die Wald GmbH in Österreich. Eine Zweigniederlassung kann kein Leistungsempfänger sein, da diese rechtlich unselbständig ist. Wir haben hier aber keine innergemeinschaftliche Lieferung, auch wenn der Leistungsempfänger in Österreich sitzt, weil die Tische die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen. Die Schreinermeisterei Eder GmbH muss also eine ganz normale Inlandsrechnung mit 19 % Umsatzsteuer auf die Wald GmbH in Innsbruck ausstellen.