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Eigenkapital

Das Eigenkapital ist Kapital, das vom Eigentümer oder von den Eigentümern eines Unternehmens stammt bzw. ihnen gehört. Dieses kann durch die Eigentümer in das Unternehmen in Form von Geld, Grundstücken, Gebäuden, Gegenständen, Fahrzeugen oder auch in anderer Form eingebracht worden sein. Auch Gewinne, welche nicht an die Eigentümer ausgeschüttet worden ist, werden zu Eigenkapital.

Die Finanzierungen über Eigenkapital werden auch Eigenfinanzierung genannt und beschreibt die Finanzierung durch die Eigentümer des Unternehmens. Diese kann über Außenfinanzierungen, also durch die Einlage von Vermögen, Kapitalerhöhungen oder ähnliches von außen zugeführt werden oder über Innenfinanzierungen, also bspw. den Einbehalt erwirtschafteter Gewinne, aus dem Unternehmen heraus aufgebaut werden.

Zweck des Eigenkapitals

Ein Teil des Eigenkapitals, bspw. das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage, darf nicht ausgeschüttet werden und muss zur Absicherung der Unternehmensrisiken im Unternehmen verbleiben. Der andere Teil, bspw. Gewinnrücklagen, darf an die Eigentümer des Unternehmens ausgeschüttet werden. Im Fall der Insolvenz eines Unternehmens erhalten die Eigentümer als letzte Gläubiger übrig bleibendes Vermögen. In den meisten Fällen einer Insolvenz reicht allerdings das Kapital aus einer Unternehmensliquidation nicht aus, dass die Eigentümer überhaupt noch etwas erhalten.

Enstehen in einem Unternehmen Jahresfehlbeträge, also Verluste, so werden diese vom Eigenkapital abgezogen. Sobald das Eigenkapital negativ wird, ist das Unternehmen überschuldet. Dies kann ein Grund für eine Insolvenz sein. Das Eigenkapital dient also als Kapitalpuffer, mit dem Verluste aufgefangen und ausgeglichen werden können.

Funktionen des Eigenkapitals

Das Eigenkapital erfüllt heute mehrere Funktionen. Im Grunde genommen sind diese aber auch immer wieder auf die Absicherung von Unternehmensrisiken zurückzuführen. In der Literatur werden für die Funktionen immer wieder unterschiedliche Begriffe verwendet, die jeweils die gleich Funktion beschreiben:

  • Errichtungsfunktion/ Gründungsfunktion: In dieser Funktion ermöglicht das Eigenkapital die Gründung eines Unternehmens. Fremdkapital ist meist ohne vorhandenes Eigenkapital nicht erhältlich, da den Fremdkapitalgebern, z. B. Banken, dann das Risiko zu groß wäre. Zudem ist das Eigenkapital notwendig, um die Anfangsverluste eines jungen Unternehmens aufzufangen.
  • Betriebsfunktion/ Verlustabsorptionsfunktion: Über das Eigenkapital kann ein Unternehmen Verluste ausgleichen. Je mehr Eigenkapital zur Verfügung steht, um so länger bzw. höhere Verluste kann ein Unternehmen auffangen.
  • Finanzierungsfunktion/ Signalfunktion: Zum einen ist die Finanzierung über Eigenkapital eine Möglichkeit, Gelder für Investitionen und dem Aufbau von Vermögen zu erhalten. Zum anderen sinkt für die Fremdkapitalgeber mit einem steigenden Anteil des Eigenkapitals am gesamten Kapital das Risiko. Dies kann zu niedrigeren Zinsen oder auch zu höheren Darlehensangeboten seitens der Fremdkapitalgeber führen.
  • Haftungsfunktion/ Rechtsfunktion: Durch den Ausgleich von Verlusten mittels Eigenkapital und dadurch, dass Eigenkapitalgeber im Fall einer Insolvenz erst als letztes bedient werden, werden Gläubiger, wie Lieferanten, Mitarbeiter und Banken, geschützt. Ist das gesamte Eigenkapital aufgebraucht und Gläubiger damit nicht mehr geschützt, kann die Insolvenz des Unternehmens vorgeschrieben sein, wodurch die Vergrößerung von Schäden bei Dritten vermieden wird.
  • Herrschaftsfunktion/ Formalfunktion: Über den Anteil, den einer der Eigentümer am gesamten Eigenkapital hat, wird dessen Einfluss auf die Unternehmensgeschicke und -gestaltung definiert. Über diesen Anteil ergeben sich Stimmrechte bei Entscheidungen der Eigentümer über das Unternehmen.

rechnerische Ermittlung

Das Eigenkapital entspricht dem Vermögen abzüglich dem Fremdkapital. Es ist die einzige Position in der Bilanz, die nicht direkt messbar, sondern lediglich eine rechnerische Größe ist:

+Anlagevermögen
+Umlaufvermögen
-Fremdkapital
=Eigenkapital

Der Gewinn oder Verlust drückt die Veränderung des Eigenkapitals in einem bestimmten Zeitraum, meist eines Geschäftsjahres, aus:

+Anfangsbestand des Eigenkapitals
-Endbestand des Eigenkapitals
=Jahresüberschuss/ -fehlbetrag