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Kosten

Unter Kosten versteht man den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, um die Leistungen eines Unternehmens zu erstellen. Kosten sind betriebs­notwendige Aufwendungen.

Beispiele von Kosten

Die verbrauchten Güter können dabei Rohstoffe oder auch Gas und Wasser zum Heizen und Kühlen sein. Aber auch Maschinen, Werkzeuge, Gebäude und Fahrzeuge werden in dem Sinne verbraucht, als dass sie sich mit der Zeit abnutzen und ersetzt oder saniert werden müssen. Zu den Dienstleistungen werden Leistungen wie Rechts- und Steuerberatung, Vermietungen, Reinigung oder auch die Nutzung bspw. von Software über Lizenzen und die Gewährung von Darlehen gezählt. Darüber hinaus zählt auch die Arbeitsleistung der Mitarbeiter dazu.

Unter Leistungen versteht man die Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmen erstellt, um sie einem Dritten anzubieten.

Abgrenzung zum Aufwand

Die Kosten ähneln in ihrer Art dem Aufwand in der Buchhaltung. Jedoch zählt nur der betriebsnotwendige Aufwand zu den Kosten. Aufwendungen für Leistungen, die nicht dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen, gehören nicht dazu. Beispielsweise kann ein produzierendes Unternehmen leerstehende Räume vermieten. Die Abschreibungen und Instandhaltung dieser Räume wären dann Aufwand, aber keine Kosten. Auch außerordentlicher und periodenfremder Aufwand gehören nicht zu den Kosten, wie bspw. die Sonderabschreibung einer Maschine, die beschädigt wurde oder Anwendungen für Patente von Produkten, die vor der eigentliche Produktion der Produkte anfallen.

Zusammenhang und Unterschiede zwischen Kosten und Aufwand:
 
Aufwandneutraler Aufwandbetriebs­fremd
perioden­fremd
außer­ordent­lich
Zweck­aufwandkosten­gleichGrund­kostenKosten
nicht kosten­gleichAnders­kostenkalku­latorische Kosten
Zusatz­kosten

Einzelne Aufwendungen werden in den Kosten mit anderen Beträgen angesetzt. Diese nennen sich dann Anderskosten. Ein Beispiel für Anderskosten sind kalkulatorische Abschreibungen, die bspw. auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ermittelt werden, während buchhalterisch die Anschaffungs- und Herstellungskosten als Grundlage zu nehmen sind. Ein weiteres Beispiel sind kalkulatorische Zinsen, die man bspw. bei der Gewährung eines Disagios für ein Darlehen ansetzt. Ein Disagio ist ein Abschlag auf das Darlehen bei der Auszahlung anstelle von Zinszahlungen. Werden zum Beispiel bei einem Darlehen von 100 G nur 90 G ausbezahlt, so ist das sich ergebende Disagio von 10 G das gleiche, wie ein Darlehen von 90 G, bei dem 10 G Zinsen zu zahlen sind. Ein Disagio kann buchhalterisch sofort als Aufwand erfasst werden, während für die Kosten- und Leistungsrechnung eine Umrechnung in Zinsen und eine Verteilung auf die Darlehensdauer sinnvoll ist.

Sind Aufwand und Kosten in der Höhe und im Zeitpunkt des Auftretens gleich, so wird von Grundkosten gesprochen.

Des weiteren können Kosten auftreten, denen kein Aufwand entgegen steht. Arbeitet bspw. der Eigentümer einer Firma selbst im Unternehmen, so bezieht er keinen Lohn oder Gehalt. Im gehört der Jahresüberschuss des Unternehmens. Auszahlungen an den Eigentümer sind dann Gewinnentnahmen und kein Aufwand. Für den Eigentümer kann aber kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt werden. Auch eine kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals für die Eigentümer oder kalkulatorische Mieten für vom Unternehmen genutzte Gebäude des Eigentümers können Kosten sein, die jedoch keinen Aufwand darstellen.

Sinn und Zweck kalkulatorischer Kosten

Sinn solcher kalkulatorischen Kosten ist es, der Erstellung von Leistungen die eigentlichen Kosten gegenüberzustellen, um sie mit den Kosten anderer Leistungen vergleichen zu können. Gerade bei gratis zur Verfügung gestellter Arbeitsleistung der Unternehmer oder Nutzung von Gebäuden, Grundstücken und Betriebsmitteln, würde es sonst zu Verzerrungen in der Darstellung kommen. Die Erstellung der Leistungen würde dann günstiger erscheinen, als sie tatsächlich ist. Dies kann zu Fehlentwicklungen bei der Kalkulation von Preisen oder unternehmerischer Entscheidungen führen.