Für die Geräte zur Bewirtschaftung ihres Weinbergs will Silvana Dornfeld eine Hütte bauen. Da sie auf ihrem Grundstück dafür keinen geeigneten Platz hat, pachtet sie etwas Land auf einem Nachbargrundstück. Die Hütte kostet im Bau 1 800 G und hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 9 Jahren. Zusätzlich baut sie einen befestigten Weg zur Hütte, der sie 700 G kosten wird und eine Nutzungsdauer von 20 Jahren hat. Die Dauer des Vertrages ist unbefristet. Nach der Beendigung des Pachtverhältnisses muss jedoch der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.
Wegen der eingegangen Verpflichtung zum Rückbau ist eine Rückstellung zu bilden. Silvana Dornfeld rechnet damit, dass sie heute die Entfernung und Entsorgung der Hütte 1 100 G kosten würde, der Rückbau des Weges 400 G. Insgesamt wären für den Rückbau also 1 500 G zu bezahlen.
Die Bildung der Rückstellung für Abbruchverpflichtungen ist über den Zeitraum zu verteilen, in dem der Nutzen aus den zurückzubauenden Bauten gezogen wird. Durch die fehlende Frist im Pachtvertrag, muss davon ausgegangen werden, dass beide Seiten zumindest mit einer Nutzung bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Hütte rechnen. Eine kürzere Nutzungsdauer wäre sicherlich unwirtschaftlich. Da eine Nutzung des Weges nur im Zusammenhang mit der Hütte sinnvoll ist, wäre dafür die gleiche Dauer für die Rückstellung anzusetzen. Eine Alternative wäre auch der gewichtete Durchschnitt. Dieser würde (1 100 G × 9 Jahre + 400 G × 20 Jahre) ÷ (1 100 G + 400 G) = 11,93 J. ≈ 12 Jahre betragen. Darüber hinaus sind aber auch andere Herleitungen oder auch ein getrennter Ansatz für beide Bauten möglich. In unserem Beispiel werden wir mit einer Dauer von 9 Jahren rechnen.
Im nächsten Schritt ermitteln wir den Erfüllungsbetrag in 9 Jahren. Wir rechnen im Wesentlichen mit einer Preissteigerung für Abbruch- und Renaturierungsarbeiten auf Basis von Lohnsteigerungen von etwa 3 % pro Jahr, sowie konstant bleibenden Kosten für Werkzeuge und Fahrzeuge. Im Durchschnitt erhalten wir damit eine jährliche Preissteigerung von 2 %.
Die Rückstellung für das Jahr 2008 bilden wir zum 31.12.2008. Als Zinssatz nehmen wir den Zinssatz der Deutschen Bundesbank auf Basis des 7-Jahresdurchschnitts, der mit 4,91 % angegeben ist.
Die vollständige Berechnung stellen wir als Download per XLS- und als ODS-Datei auf Jahresbasis sowie per XLS- und als ODS-Datei auf Monatsbasis zur Verfügung.
Der Faktor für die Wertsteigerung über die Dauer der Rückstellung beträgt:
Wertsteigerung = | (1 + 0,02)⁽⁹ ⁻ ¹⁾ | = 1,17166 |
---|
Die Annuität bzw. der Gleichverteilungswert beträgt:
Annuität des Erfüllungsbetrages | = | 1 500 G × 1,17166 × 0,0491 | = 159,98 G |
---|---|---|---|
(1 + 0,0491)⁹ - 1 |
Wenn jetzt der Zinssatz für jedes Jahr gleich bleiben würde, bliebe der Rückstellungsbetrag jedes Jahr bei 159,98 G zuzüglich Zinsen für das Vorjahr. Im ersten Jahr sind jedoch noch keine Zinsen entstanden.
Der Buchungssatz im ersten Jahr lautet nun:
per 6859 Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 159,98 G
an 3085 Rückstellungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 159,98 G
Die Hütte und der Weg wurden zu Beginn des Jahres 2008 aktiviert und entsprechend abgeschrieben. Zusammen mit der gebildeten Rückstellung ergibt sich damit folgende Bilanz:
|
Im zweiten Jahr gilt mit 4,78 % ein neuer Zinssatz. Dadurch verändert sich auch die Annuität:
Annuität des Erfüllungsbetrages | = | 1 500 G × 1,17166 × 0,0478 | = 160,84 G |
---|---|---|---|
(1 + 0,0478)⁹ - 1 |
Der Gesamtbetrag der Rückstellung ist nun so zu berechnen, als ob der aktuelle Zinssatz auch schon im Vorjahr gegolten hätte. Er ergibt sich also nun aus 2 × 160,84 G für die ersten beiden Jahre plus 160,84 G × 4,78 % als theoretische Verzinsung des ersten Jahres. Die Rückstellung muss also insgesamt 329,37 G betragen. In der herunterladbaren Tabelle werden Sie einen Wert von 329,36 G finden, da wir dort erst im letzten Moment runden und zuvor mit den exakten Werten arbeiten. Wir werden nun auch hier mit dem Wert der Tabelle weiterarbeiten.
Vom Rückstellungsbetrag sind nun die tatsächlich zu buchenden Zinsen (159,98 G × 4,91 % (- 0,01 G Rundungsdifferenz) = 7,85 G) und der aktuelle Rückstellungswert abzuziehen, damit wir den zuzuführenden Betrag erhalten.
zuzuführender Betrag = 2 × 160,84 G + 160,84 G × 4,78 % - 159,98 G - 7,85 G (- 0,01 G Rundungsdifferenz) = 161,53 G
Aus diesen Werten ergibt sich dann der folgende Buchungssatz:
per 6859 Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 161,53 G
per 7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 7,85 G
an 3085 Rückstellungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 169,38 G
Nach der Verbuchung der Abschreibungen sowie der Rückstellung erhalten wir folgende Bilanz:
|
Der Zinssatz im dritten Jahr verändert sich nun auf den Wert 4,59 %. Dazu ist auch hier erneut eine Annuität für den Erfüllungsbetrag der Rückstellung zu berechnen:
Annuität des Erfüllungsbetrages | = | 1 500 G × 1,17166 × 0,0459 | = 162,10 G |
---|---|---|---|
(1 + 0,0459)⁹ - 1 |
Erneut ist nun der Rückstellungsbetrag so zu berechnen, wie, als wenn der Zinssatz von 4,59 % auch schon in den vorangegangenen Jahren gegolten hätte. Zusätzlich kommen hier die theoretischen Zinsen und Zinseszinsen für das erste, sowie die theoretischen Zinsen für das zweite Jahr hinzu. Abzuziehen sind dann wieder der bisher entstandene Rückstellungswert und die tatsächlichen Zinsen (329,36 G × 4,78 % = 15,74 G):
zuzuführender Betrag = 3 × 162,10 G + 162,10 G × 4,59 % + 162,10 G × (4,59 %)² + 2 × 162,10 G × 4,59 % - 329,36 G - 15,74 G = 163,86 G
Mit den gerade ermittelten Werten können wir dann den Buchungssatz zusammenstellen:
per 6859 Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 163,86 G
per 7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 15,74 G
an 3085 Rückstellungen für Abraum- und Abfallbeseitigung 179,60 G
Im dritten Jahr schaut die Bilanz dann folgendermaßen aus:
|