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Festbewertung in der Lagerbestands­bewertung

Ein Vereinfachungsverfahren für die Bewertung von Lagerbeständen ist die Festbewertung. Hierbei wird ein fester Betrag für den Wert eines Artikel angesetzt, egal welche Menge tatsächlich vorhanden ist. Dieser Wert ist nach einer gewissen Zeit neu zu ermitteln (in Deutschland spätestens alle drei Jahre / in Österreich spätestens alle fünf Jahre). Dieses Verfahren kann bei Gütern von untergeordneter Bedeutung, die regelmäßig ersetzt werden und deren Preis und deren gelagerte Menge nur geringen Schwankungen unterliegt, abgewandt werden. (§ 240 Abs. 3 HGB in Deutschland; § 209 Abs. 1 UGB in Österreich). Als von untergeordneter Bedeutung wird ein Wert bis 5 % der Bilanzsumme angesehen. In einigen Fällen wird sogar bei einem Wert bis 10 % der Bilanzsumme von untergeordneter Bedeutung gesprochen, hier ist dann aber eine Rücksprache mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu empfehlen.

Als Beispiel kann für den Bestand der Vorräte eines Artikels 36 000 G ermittelt und die kommenden Jahre beibehalten werden. Beispiele, bei denen diese Methode angewandt werden kann, sind Zusatzbauteile, wie Adapter, die zusätzlich zu den Maschinen eines Maschinenbauers verkauft werden. Diese sind meist nur von geringem Wert zu den produzierten Maschinen und damit auch innerhalb der Bilanz, sie werden immer mal wieder benötigt und daher regelmäßig ersetzt und es liegt immer eine gewisse Menge auf Lager. Auch bei Schrauben und Muttern, die immer wieder in der Fertigung eingesetzt werden, kann diese Methode verwendet werden, sofern sie nicht eine wesentliche Baukomponente darstellen. Sollte allerdings, wie bei vielen Dienstleistungs­unternehmen, das gesamte Lager von untergeordneter Bedeutung sein, wäre die Prüfung zur Umstellung auf die aufwandsorientierte Verbuchung von Materialaufwand anzuraten. Hier gibt es keine Lagerbestände und es wird angenommen, dass alle Materialien sofort verbraucht und damit aufwandswirksam werden.

in der Schweiz In der Schweiz gibt es nach dem OR keine Einschränkung bei der Folgebewertung von Vorräten, sofern die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschritten werden. Wird IFRS verwendet, ist die Festbewertung nicht vorgesehen (siehe Swiss GAAP FER 17 Vorräte).