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Rechnungsbestandteile in der Schweiz

Die Rechnungsbestandteile ergeben sich in der Schweiz aus Art. 26 MWSTG. Eine Rechnung von mehr als 400 Franken inkl. MWST muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmen
  • Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
  • UID-Nummer des leistenden Unternehmens
  • Datum an dem die Rechnung ausgestellt wurde
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren und Dienstleistungen
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung, sofern nicht mit dem Rechnungsdatum identisch, und gegebenenfalls deren Zeitraum
  • der Rechnungsbetrag
  • der sich ergebende Steuerbetrag
  • bei elektronischen Rechnungen die digitale Signatur

Bei Kassenzetteln aus automatisierten Kassen und Beträgen bis 400 Franken inkl. MWST kann der Name des Kunden entfallen.