Rechnungsbestandteile in Österreich
Die Rechnungsbestandteile ergeben sich in Österreich aus § 11 UStG. Hiernach ist bei Rechnungen in solche über 400 € brutto und solche bis 400 € brutto, sogenannte Kleinbetragsrechnungen, zu unterscheiden. Eine Rechnung über mehr als 400 € inkl. Umsatzsteuer muss folgende Bestandteile enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
- Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Rechnungsstellers
- Datum an dem die Rechnung ausgestellt wurde
- Fortlaufende Rechnungsnummer in einer oder mehreren Reihen
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren und Dienstleistungen
- Tag bzw. Zeitraum der Lieferung bzw. Leistung
- der sich ergebende Steuerbetrag
Bei Rechnungen über 10.000 € oder bei innergemeinschaftlicher Lieferung ist auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Kunden anzugeben. Bei Kleinbetragsrechnungen reichen folgende Angaben:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
- Datum an dem die Rechnung ausgestellt wurde
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren und Dienstleistungen
- Tag bzw. Zeitraum der Lieferung bzw. Leistung
- Rechnungs- und Steuerbetrag in einer Summe