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Rechnungsbestandteile in Österreich

Die Rechnungsbestandteile ergeben sich in Österreich aus § 11 UStG. Hiernach ist bei Rechnungen in solche über 400 € brutto und solche bis 400 € brutto, sogenannte Kleinbetragsrechnungen, zu unterscheiden. Eine Rechnung über mehr als 400 € inkl. Umsatzsteuer muss folgende Bestandteile enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Rechnungsstellers
  • Datum an dem die Rechnung ausgestellt wurde
  • Fortlaufende Rechnungsnummer in einer oder mehreren Reihen
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren und Dienstleistungen
  • Tag bzw. Zeitraum der Lieferung bzw. Leistung
  • der sich ergebende Steuerbetrag

Bei Rechnungen über 10.000 € oder bei innergemeinschaftlicher Lieferung ist auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Kunden anzugeben. Bei Kleinbetragsrechnungen reichen folgende Angaben:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Datum an dem die Rechnung ausgestellt wurde
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren und Dienstleistungen
  • Tag bzw. Zeitraum der Lieferung bzw. Leistung
  • Rechnungs- und Steuerbetrag in einer Summe