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Verbuchung von Anzahlungen

Eine Anzahlung stellt eine Verbind­lichkeit gegenüber einem Kunden dar. Diese ist in Form einer Lieferung von Waren zu erbringen, kann aber auch durch Rückzahlung des ange­zahlten Betrages erfüllt werden. Hat ein Kunde eine Anzahlung oder Teil­zahlung per Vorkasse getätigt, ist gegenüber dem Finanzamt die Mehrwertsteuer fällig.

Zur Verbuchung einer Anzahlung steht die im deutschen Steuerrecht vorgeschriebene Brutto­methode und die in Deutschland, Österreich und der Schweiz genutzte Netto­methode zur Verfügung. Bei der Bruttomethode bleibt die geschuldete Mehrwert­steuer im Anzahlungs­betrag enthalten, bei der Nettomethode wird diese getrennt als Verbind­lichkeit gegenüber dem Finanzamt ausgewiesen.

Nettomethode

Mit der Nettomethode wird nur der Nettobetrag der Anzahlung, also ohne Mehrwertsteuer auf dem Konto „3250 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“ erfasst. Der Mehrwert­steuer­anteil wird direkt gegen das entsprechende Umsatzsteuerkonto gebucht:

per 1800 Bank
an 3250 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
an 3806 Umsatzsteuer, voll

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Bei der dann folgenden Zahlung der Mehrwertsteuer an das Finanzamt wird die fällige Zahlung, in unserem Fall ohne Vorsteuerausgleich, beglichen:

per 3806 Umsatzsteuer, voll
an 1800 Bank

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Die Lieferung der verkauften Ware erfolgt dann später. Mit der Lieferung entsteht aber auch der Umsatz. Die Erfassung der Lieferung und die Buchung der Abschlussrechnung erfolgt nach dem Standart-Buchungssatz bei Warenlieferungen:

per 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
an 4400 Erlöse, volle USt.
an 3806 Umsatzsteuer, voll

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Die durch diesen Buchungssatz entstandene Forderung gegenüber dem Kunden ist zu hoch, da zumindest ein Teil, wenn nicht die gesamte Forderung, durch die Anzahlung schon beglichen ist. Auch die Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt muss noch, wenigsten teilweise, ausgeglichen werden. Dies geschieht mit folgendem Buchungssatz:

per 3250 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
per 3806 Umsatzsteuer, voll
an 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Diese Nettomethode ist im deutschen Handelsrecht die zulässige Methode, im deutschen Steuerrecht jedoch nicht erlaubt. In Österreich und in der Schweiz wird nach der Nettomethode gebucht.

Bruttomethode

Bei der Bruttomethode wird die Anzahlung einschließlich der enthalten Mehrwert­steuer auf das Konto für Anzahlungen verbucht:

per 1800 Bank
an 3250 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Zusätzlich wird der Mehrwertsteueranteil über das Konto der aktiven Rechnungs­abgrenzung an die Verbind­lichkeiten gegenüber dem Finanzamt gebucht:

per 1930 Als Aufwand berück­sichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen
an 3806 Umsatzsteuer, voll

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Bei der Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt, wird die Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt abgegolten. Dazu der vereinfachte Buchungssatz ohne Vorsteuerausgleich:

per 3806 Umsatzsteuer, voll
an 1800 Bank

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt dann die Lieferung der Waren. Erst zu diesem Zeitpunkt entsteht auch der Umsatz. Die Verbuchung des Umsatzes erfolgt, wie jede andere Umsatzbuchung auch, wenn die Ware geliefert wird und die Rechnung an den Kunden geht. Dazu gehört der typische Buchungssatz für Warenlieferungen:

per 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
an 4400 Erlöse, volle USt.
an 3806 Umsatzsteuer, voll

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Jedoch besteht aus dieser Lieferung nicht die gesamte Forderung gegenüber dem Kunden, da diese über die Anzahlung, wenn nicht schon ganz, dann zumindest teilweise, schon beglichen ist. Auch die Verbindlichkeit aus der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt muss korrigiert werden, weil zumindest ein Teil davon, schon bei der Anzahlung beglichen wurde. Deswegen werden nun der aktive Rechnungsabgrenzungsposten und die passivierte Anzahlung aufgelöst und gegen die Forderung aus Lieferung und Leistungen sowie die Verbindlichkeit aus Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt gebucht. Dazu gehören die folgenden Buchungssätze:

per 3250 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
an 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

sowie:

per 3806 Umsatzsteuer, voll
an 1930 Als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen

SKR03 SKR04 SKR07 EKR KMU

Die Bruttomethode ist im deutschen Steuerrecht vorgeschrieben, im deutschen Handelsrecht jedoch nicht erlaubt. In Österreich und in der Schweiz wird die Nettomethode benutzt.