In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Erwerb eigener Anteile nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Darüber hinaus verlieren die Anteile, die vom eigenen Unternehmen erworben werden ihre Rechte, wie Stimmrechte, Bezugsrechte oder Rechte bei Dividentenzahlungen. In Deutschland und Österreich ist der Handel mit eigenen Aktien zudem verboten.
Aktie zum Nennbetrag von 100 Gulden |
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Eigene Anteile sind in der Bilanz als Negativposition zum Eigenkapital auszuweisen (§ 272 Abs. 1a HGB ; § 229 UGB bzw. Art. 959a Abs. 2 Ziff. 3 Bst. e OR ). In Deutschland und Österreich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Aktien im Wert ihres Nennbetrags, also dem Wert, der auf der Aktie notiert ist, im Grundkapital, Stammkapital bzw. Festkapital erfasst ist. Die Differenz vom Nennbetrag zum eigentlichen Ausgabebetrag, zu dem die Aktien dann tatsächlich bspw. an der Börse verkauft wurden, findet sich in den Kapitalrücklagen wieder. Dementsprechend ist auch die Negativposition in den Anteil für den Nennbetrag und die Differenz zum Kaufpreis aufzuteilen. In der Schweiz wird dagegen der Gesamtbetrag in einer Minuspostion gezeigt.
Als Beispiel wurden 100 Aktien mit einem Nennbetrag von 5 G pro Aktie zu einem Preis von 8 G pro Aktie ausgegeben. Davon werden nun 5 Aktien zu einem Aktienkurs von 9 G erworben:
per 2909 Erworbene eigene Anteile 25 G
per 2961 Andere Gewinnrücklagen aus dem Erwerb eigener Anteile 20 G
an 3510 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 45 G
Meist fallen in diesem Zusammenhang auch noch weitere Aufwendungen an, bspw. für die Bank oder den Steuerberater. Diese werden dann über den folgenden Buchungssatz erfasst:
per 6918 Aufwendungen aus dem Erwerb eigener Anteile 10 G
an 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10 G
Im Ergebnis finden sich auf der Passiva der Bilanz zwei negative Positionen zum Eigenkapital. Das Stammkapital wird dabei in unveränderter Höhe gezeigt, weil dieses mit diesem Betrag immer noch im Handelsregister in Deutschland und in der Schweiz bzw. im Firmenbuch in Österreich eingetragen ist. Eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung können dann wie folgt ausschauen:
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Die Korrekturposition zu den Kapitalrücklagen ist unter den Gewinnrücklagen zu finden, weil im Gesetz von freien Rücklagen die Rede ist, die zu verwenden sind, und Kapitalrücklagen keine freien Rücklagen sind.
Die Aktiengesellschaft in unserem Beispiel hat 100 Aktien emittiert. Der Nennwert jeder Aktie beträgt 5 G, jedoch konnten die Aktien erfolgreich plaziert werden und wurden zu 8 G je Aktie ausgegeben. Nun kauft das Unternehmen 5 dieser Aktien zurück und bezahlt sie mit 9 G das Stück. Der Buchungssatz lautet nun:
per 2980 eigene Aktien 45 G
an 2210 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 45 G
Zusätzlich fallen beim Erwerb eigener Anteile noch weitere Aufwendungen an. In unserem Fall nehmen wir einen zusätzlichen Aufwand von 10 G an:
per 6700 Sonstiger betrieblicher Aufwand 10 G
an 2000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10 G
In der Bilanz wird am Ende des Eigenkapitals nun eine neue Position für die eigenen Anteile ausgewiesen. Die Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen:
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