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Bilanz

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung des Kapitals und des Vermögens.

die Bilanz als Gegenüberstellung von Kapital und Vermögen:
Aktiva Passiva
Anlage­vermögen
Umlauf­vermögen

Mittel­verwendung

  
Eigen­kapital
Fremd­kapital

Mittel­herkunft

Das Kapital wird auf der rechten Seite, der sogenannten Passiva aufgelistet. Dort wird gezeigt, wo die Mittel für die Finanzierung des Vermögens herkommen. Dies kann eigenes Kapital sein (Eigenkapital) oder es können Darlehen oder Kredite von der Bank oder anderen sein (Fremdkapital). Auch noch unbezahlte Rechnungen von Lieferanten gehören zum Fremdkapital, denn die Lieferung ist schon gebucht (bspw. als Lagerbestand der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe auf der Vermögensseite), sie kann auch schon in der Produktion verwendet oder weiterverkauft werden, die Zahlung der Rechnung schuldet man aber noch. Zusammenfassend zeigt die rechte Seite die Mittelherkunft.

Das Vermögen wird auf der linken Seite, der sogenannten Aktiva dargestellt. Hier werden Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büroeinrichtungen, Lagerbestände, Bankguthaben, Kassenbestände usw. gezeigt. Zum Vermögen gehören auch die noch unbezahlten Rechnungen der Kunden, da deren Bezahlung im Zweifel einklagbar ist. Die linke Seite zeigt damit die Mittelverwendung.

typische Fristigkeiten in der Bilanz:
Aktiva Passiva
Anlage­vermögen
immaterielle Ver­mögens­gegen­ständeviele Jahre
Sach­anlagenviele Jahre
Finanz­anlageneinige Jahre
Umlauf­vermögen
Vorrätewenige Monate
ForderungenWochen bis wenige Monate
Wertpa­piereTage bis Wochen
Zahlungs­mittelTage
  
Eigen­kapital
Grund­kapitaldauerhaft
Kapital­rücklageJahrzehnte
Fremd­kapital
Rück­stellungeneinige Jahre
Verbind­lichkeitenwenige Monate bis einige Jahre

Die Bilanz ist nach IAS 1 nach Fristigkeit, im Ausnahmefall nach Liquidität, zu gliedern. Eine Reihenfolge ist nicht vorgegeben. Deshalb kann die Bilanz grund­sätzlich auch „umgekehrt“ erscheinen. In der Schweiz wird die Bilanz von der niedrigsten zur höchsten Fristigkeit gegliedert (Art. 959a OR), also genau umgekehrt, wie oben dargestellt. In Deutschland empfiehlt das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC), dass von der höchsten zur niedrigsten Fristigkeit gegliedert wird. Dies entspricht auch der Bilanz nach HGB nach § 266 HGB. Aus diesem Grund ist bei deutschen Unternehmen auch meist nur diese Variante zu finden. Auch in Öster­reich wird von der höchsten zur niedrigsten Fristigkeit gegliedert (§ 224 UGB).

Die einzelnen Positionen werden als Konten abgebildet. Dabei wird bei allen Konten der Aktiva (linke Seite) der werterhöhende Wert, bspw. der Anfangsbestand, im Soll gebucht (linke Seite). Bei allen Konten der Passiva (rechte Seite) passiert dies im Haben (rechte Seite).