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Die Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz, in Deutschland und Österreich auch Umsatzsteuer in Deutschland in Österreich genannt, ist eine Steuer auf die Verkaufserlöse eines Unternehmens. Sie ist in der EU und in der Schweiz eine Allphasensteuer mit Vorsteuer­abzug. Dadurch sind alle Unternehmen in der Wert­schöpfungs­kette, vom Rohstofflieferanten über den Bauteile- und Zwischenprodukt­hersteller bis hin zum Fertigprodukt­produzenten (=alle Phasen der Wertschöpfung), wie auch weiter alle Händler und Zwischenhändler, an der Abführung der Steuer beteiligt. Durch den Vorsteuerabzug kann man von den eingekauften Bestandteilen, wie Rohstoffe, Bauteile, aber auch Mietauf­wendungen oder Werbe­maßnahmen, den Teil der Umsatzsteuer wieder abziehen, den die Lieferanten im gesamten Herstellungs­prozess schon an das Finanzamt gezahlt haben. Damit zahlt man die Steuer nur noch auf den selbst geschaffenen Mehrwert eines Produktes. Diese Steuer ist in allen Ländern der EU und in der Schweiz faktisch eine Mehrwertsteuer, auch wenn sie in Österreich und Deutschland offiziell als Umsatzsteuer bezeichnet wird.

Eine echte Umsatzsteuer, also eine Steuer auf den gesamten Umsatz, gab es früher durchaus auch. Deutschland hatte vor 1968 (DDR bis 1970) eine Umsatzsteuer für alle Unternehmen, also eine Allphasensteuer ohne Vorsteuerabzug und damit eine echte Umsatzsteuer. Österreich hatte vor 1973 eine Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug im Groß- und im Einzelhandel und damit eine Zweiphasen-Steuer und echte Umsatzsteuer. Die Schweiz hatte vor 1995 die Warenumsatzsteuer, eine echte Umsatzsteuer, die nur von Grossisten, also Großhändlern, erhoben wurde und die damit eine Einphasensteuer war. Die Steuersätze betrugen 2 %, 3 % bis 6 % vom gesamten Umsatz. Allerdings kam es zu Mehrfachbesteuerungen, weil auf die Waren vom Lieferanten, der schon Umsatzsteuer bezahlt hatte, beim Weiterverkauf nochmals Umsatzsteuer bezahlt werden musste.

Funktionsprinzip einer Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug

Im nachfolgenden Beispiel ist das Prinzip der Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug dargestellt:

Funktionsweise einer Allphasensteuer

Im Beispiel nehmen wir an, dass der Mehrwertsteuersatz 20 % beträgt. Der Schäfer ist der Erste in der Wertschöpfungskette und zahlt auf seinen gesamtem Umsatz von 80 G eine Mehrwertsteuer von 16 G. Der Spinner kauft die Wolle und spinnt sie zu Garn. Er zahlt auf seinen Umsatz von 150 G eine Mehrwertsteuer von 30 G. Er darf jedoch für den Einkauf von Wolle 16 G Vorsteuer wieder abziehen, so dass er letztendlich nur 14 G an das Finanzamt bezahlt. Dies setzt sich so fort bis zum Krämer. In der Gesamtsumme werden die Stoffe am Ende für 350 G + 70 G MwSt. an die Privatkunden verkauft. Das Finanzamt erhält dafür auch nur diese 70 G, allerdings über alle Produzenten und Händler verteilt. Die gesamte Steuerlast über alle Beteiligten der Wertschöpfungskette entspricht genau der Mehrwertsteuer auf das am Ende an die Privatkunden verkaufte, fertige Produkt.

Über dieses Funktionsprinzip wird für den gesamten Wert der Waren ein fester Betrag Mehrwertsteuer bezahlt, egal, wie lang die Produktionskette ist. Ein weiterer Vorteil dieser Methodikt ist, dass in dieser Kette jedes Mitglied unabhängig von den anderen seine Steuer errechnen kann. Keiner muss wissen, ob nach seinem Kunden noch weitere Kunden folgen oder wer vor ihm schon auf die Rohstoffe Mehrwertsteuer bezahlt hat.

Gezahlt wird die Mehrwertsteuer auf den jeweiligen Mehrwert, also den Anteil der durch Arbeit geschaffen wurde und der Gewinn. Die Positionen Personalaufwand und Gewinn ermöglichen keinen Vorsteuerabzug. Hinzu kommen noch weitere vorsteuerbefreite Positionen und Anteile mit reduziertem Mehrwertsteuersatz, wie einzelne Gebühren, Lebensmittel oder Bücher. Für die Abschreibungen kann indirekt Vorsteuer abgezogen werden, da diese sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten ergeben und diese wiederum in der Regel einschließlich Mehrwertsteuer bezahlt wurden.